Arbeitslosengeld für Nebenerwerbslandwirte – Gestzesreperatur kommt

Gesetzesreparatur kommt, Lösung passierte am 21.10.2014 den Ministerrat – Einheitswertgrenze weiterhin EUR 13.177,-
Für viel Verunsicherung bei Nebenerwerbslandwirten hatte im September eine neue AMS-Verwaltungspraxis gesorgt, wonach Bauern, die einer außerlandwirtschaftlichen Tätigkeit nachgehen, plötzlich vom Bezug eines Arbeitslosengeldes ausgeschlossen waren, obwohl sie als unselbstständig beschäftigte Arbeitnehmer in den Versicherungstopf einzahlen. Damit waren bereits Landwirte mit sehr niedrigen Einheitswerten von EUR 1.500,- von der Arbeitslosenversicherung ausgeschlossen. „Dies wäre eine existenzbedrohliche Ungleichbehand lung gewesen, die vor allem kleine Landwirte betroffen hätte.
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Bei der Pressekonferenz vom 15.September 2014 mit LAbg. Ing. Josef Ober, Vizepräsidentin Maria Pein und ÖAAB – FCG Fraktionsvorsitzenden Günther Ruprechtwurde eine sofortige Gesetzesadaption gefordert.

Selbstverständlich war es vom Gesetzgeber nicht beabsichtigt, die Gruppe der Nebenerwerbslandwirte zu benachteiligen. Auf die Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes hat der Gesetzgeber also mit einer Klärung reagiert“! Eingebettet ist die Gesetzesnovelle des Arbeitslosenversicherungsgesetzes in ein verschärftes Lohn- und Sozialdumpinggesetz.

Bundesminister Hundstorfer hatte AMS-Praxis rückgängig gemacht
Konkret soll die Reparatur rückwirkend mit 01.01.2014 gelten und umfasst alle nebenerwerbsbeschäftigten Landwirte, deren Einheitswerte die Grenze von EUR 13.177,- nicht übersteigen
Entgangenes Arbeitslosengeld kann damit nachgefordert werden. Damit hat die vorläufige Anweisung des Sozialministers an die AMS-Geschäftsstellen, das Arbeitslosengeld für die Nebenerwerbslandwirte wie bisher weiterzuführen, auch wieder die entsprechende gesetzliche Basis. Den notwendigen Beschluss im Nationalrat werde es voraussichtlich im November-Plenum des Parlaments geben.